Vor der Buchung offenlegen
Beschränkte und verbotene Güter
Welche Waren von der Standardbeförderung ausgeschlossen sind oder vorab gesondert geprüft werden müssen.
1. Grundsatz
Wir nehmen wissentlich keine Waren an, deren Beförderung, Besitz, Einfuhr, Ausfuhr oder Handel nach anwendbarem Recht oder den Bedingungen des tatsächlichen Transportpartners verboten ist.
Die folgende Liste ist nicht abschließend. Regeln können je nach Land, Route, Verkehrsträger, Verpackung und Carrier abweichen.
2. Regelmäßig ausgeschlossene Waren
- illegale Drogen und Betäubungsmittel;
- Waffen, Munition, Explosivstoffe und sonstige illegale waffenbezogene Gegenstände;
- gefälschte Waren, illegal gehandelte Waren und Diebesgut;
- nicht ordnungsgemäß deklarierte oder nicht zugelassene Gefahrgüter und gefährliche Stoffe;
- radioaktive Stoffe;
- Chemikalien, toxische Stoffe und andere regulierte Stoffe, soweit die Beförderung nicht ausdrücklich zulässig und bestätigt ist;
- Waren, deren Transport gegen Sanktionen, Zoll-, Einfuhr-, Ausfuhr- oder Handelskontrollen verstößt;
- sonstige nach Gesetz, Behördenvorgaben oder Carrier-Bedingungen verbotene Waren.
3. Regulierte oder möglicherweise gefährliche Waren
Batterien, Chemikalien, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase, temperaturempfindliche oder andere möglicherweise gefährliche beziehungsweise regulierte Waren müssen bereits vor dem Angebot vollständig offengelegt werden.
Eine Beförderung kommt nur in Betracht, wenn sie gesetzlich zulässig ist, die Ware korrekt klassifiziert, deklariert, verpackt und gekennzeichnet ist, erforderliche Dokumente vorliegen und ein geeigneter, entsprechend qualifizierter Transportpartner den Auftrag ausdrücklich annimmt. Ohne diese Voraussetzungen lehnen wir den Auftrag ab.
4. Pflichten des Auftraggebers
- richtige Warenbezeichnung, Klassifizierung und Zusammensetzung angeben;
- Gefahrgut- oder Sicherheitsdatenblätter und weitere erforderliche Unterlagen rechtzeitig bereitstellen;
- alle gesetzlichen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten erfüllen;
- Sanktions-, Zoll-, Import- und Exportbeschränkungen für Ware, Beteiligte und Route prüfen;
- Änderungen oder neue Erkenntnisse sofort mitteilen.
5. Prüfung, Ablehnung und Kosten
Wir dürfen weitere Informationen verlangen, die Annahme aussetzen oder eine Sendung ablehnen. Werden unrichtige oder unvollständige Angaben erst nach Disposition oder Abholung bekannt, können notwendige Sicherungs-, Rückführungs-, Lager-, Behörden- oder Entsorgungsmaßnahmen veranlasst werden; Kosten und Verantwortung richten sich nach Vertrag und anwendbarem Recht.
Im Zweifel senden Sie vor der Buchung Warenbeschreibung, Fotos und verfügbare Sicherheitsunterlagen an info@hangkai.de. Eine Prüfung ersetzt keine behördliche Freigabe.
Stand: 20. September 2026
Diese Veröffentlichung beschreibt den derzeitigen Betriebs- und Informationsstand. Vertrags- und Rechtsfragen sowie die endgültige rechtliche Wirksamkeit müssen durch qualifizierte deutsche oder europäische Rechtsberatung geprüft werden.