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Prüfung, Planung und Ausführung

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Transport- und Servicebedingungen

Welche Waren und Informationen wir für die Planung gewöhnlicher gewerblicher Transporte benötigen.

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Auf dieser Seite
1. Leistungsumfang2. Grundsätzlich prüfbare Waren3. Erforderliche Transportangaben4. Zufahrt, Be- und Entladung5. Zeitangaben, Änderungen und Nachweise6. Compliance und Ablehnung

1. Leistungsumfang

Wir koordinieren Straßen- und Logistikleistungen für gewöhnliche gewerbliche Waren innerhalb Deutschlands, der Europäischen Union und auf weiteren im Einzelfall bestätigten Relationen. Je nach Sendung können LTL-, FTL-, Express-, Sperrgut-, Maschinen-, Möbel- oder andere individuell geprüfte Lösungen eingesetzt werden.

Ob eine konkrete Sendung angenommen wird, hängt von Warenart, Verpackung, Gewicht, Abmessungen, Route, Termin, Zugänglichkeit, Rechtslage und den Bedingungen des tatsächlich eingesetzten Transportpartners ab.

2. Grundsätzlich prüfbare Waren

Typische nicht gefährliche gewerbliche Waren können beispielsweise sein:

  • gewöhnliche Konsum- und E-Commerce-Waren;
  • Haushaltswaren, Alltagsprodukte sowie Tierbedarf und Zubehör;
  • Bekleidung und Textilien;
  • Maschinenteile und industrielle Komponenten;
  • Möbel, Holzkisten, Holzgestelle und andere gewöhnliche Waren.

Diese Beispiele sind keine automatische Annahmezusage. Es gilt zusätzlich die Richtlinie für verbotene und beschränkte Güter.

3. Erforderliche Transportangaben

  • vollständige Abhol- und Lieferadresse einschließlich Land, Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer;
  • Firmenname, Kontaktperson, Telefon, E-Mail und bekannte Zeitfenster;
  • Warenbezeichnung, Stückzahl, Länge, Breite, Höhe und Gewicht je Ladeeinheit;
  • Gesamtgewicht, Stapelbarkeit, horizontale Drehbarkeit und besondere Handhabung;
  • Abholbereitschaft, Verpackungsart, Fotos oder Dokumente, soweit für die Prüfung erforderlich;
  • jede Einschränkung der Zufahrt, Be- oder Entladung sowie alle regulatorischen Besonderheiten.

4. Zufahrt, Be- und Entladung

Die Standardkalkulation setzt grundsätzlich voraus, dass Abhol- und Lieferadresse mit dem vorgesehenen Fahrzeug erreichbar sind und Absender beziehungsweise Empfänger die vereinbarte Be- und Entladung ermöglichen.

Für die reguläre Zustellung ist insbesondere anzugeben, ob ein 40-Tonnen-Lkw zufahren kann und ob der Empfänger entladen kann. Klein-Lkw, Hebebühne, Mitnahmestapler, Kran, zweite Besatzung oder andere Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter Prüfung und ausdrücklicher Bestätigung eingeplant.

5. Zeitangaben, Änderungen und Nachweise

Abhol- und Lieferangaben sind Planwerte, solange sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verkehr, Wetter, Grenz- oder Zollkontrollen, Fahrzeugausfall, fehlende Dokumente sowie Bedingungen an Ladeorten können den Ablauf beeinflussen.

Änderungen an Ware, Adresse, Termin oder Ladebedingungen müssen vor Ausführung gemeldet werden. Je nach Auftrag können Auftragsunterlagen, Frachtbrief, Abliefernachweis, Rechnung, Label oder Tracking-Informationen gespeichert und bereitgestellt werden.

6. Compliance und Ablehnung

Wir prüfen Sendungen nach den verfügbaren Angaben, stimmen sie mit den Bedingungen des eingesetzten Partners ab und können zusätzliche Unterlagen verlangen. Verbotene Waren, unzureichend deklarierte regulierte Waren, ungeeignete Verpackung oder andere nicht erfüllte Anforderungen können zur Ablehnung oder Unterbrechung führen.

Stand: 20. September 2026
Diese Veröffentlichung beschreibt den derzeitigen Betriebs- und Informationsstand. Vertrags- und Rechtsfragen sowie die endgültige rechtliche Wirksamkeit müssen durch qualifizierte deutsche oder europäische Rechtsberatung geprüft werden.

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